Bachelorarbeit
Beginn und Dauer der Arbeit
- Es wird empfohlen, die Arbeit im 6. Fachsemester, frühestens aber zum Ende des 5. Fachsemesters zu beginnen.
- Das Thema kann dann nach individueller Absprache zwischen Studierendem und Prüfer/in zu jedem Zeitpunkt vergeben werden, die/der Studierende kann nach Wunsch die Arbeit entweder bereits während des Semesters oder während der Semesterferien schreiben. Die Bearbeitungszeit beträgt vom Tag der Ausgabe des Themas durch die Prüferin / den Prüfer drei Monate.
- Eine Begutachtung durch eine/n Zweitprüfer/in ist im Fach Theater- und Medienwissenschaft nicht vorgesehen.
- Es empfiehlt sich, die Dozentin / den Dozenten Ihres Hauptseminars als Prüfer/in zu wählen, die/der Ihnen die Betreuung garantieren kann. Ansonsten sind individuelle Absprachen erforderlich.
- Die Bachelor-Arbeit muss nicht im 6. Fachsemester abgeschlossen sein. Bis zwei Semester über die Regelstudienzeit hinaus kann das Abfassen der Arbeit ohne weiteres aufgeschoben werden. Maßgeblich ist das Datum der Einreichung der Arbeit. Allerdings muss die Arbeit spätestens am jeweils letzten Tag Ihrer Immatrikulationszeit abgegeben werden. Beispiel: Wer das Studium formal im 6. Semester abschließen möchte, muss die Arbeit bis spätestens zum 30.09. abgegeben haben (dass die Korrektur sich dann bis ins anschließende Wintersemester zieht, macht keine erneute Rückmeldung erforderlich).
- Für Ihre weitere Planung sollten Sie bedenken, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihr Bachelor-Studium abgeschlossen haben müssen und welche Nachweise Sie wann benötigen (z.B. für ein weiterführendes MA-Studium oder Ihren Arbeitgeber). Bedenken Sie dabei auch, dass Ihrer Prüferin / Ihrem Prüfer noch Zeit für die Korrektur zusteht und auch die Ausstellung des Zeugnisses durch das Prüfungsamt noch einige Zeit in Anspruch nimmt.
Themenfindung / Vorarbeiten
- Da die Zeit von der Themenstellung bis zur Abgabe drei Monate nicht überschreiten soll, ist es zumeist ratsam, das Thema Ihrer Hauptseminars-Arbeit auszubauen und gegebenenfalls schon für diese ein Thema zu wählen, das sich hierzu eignet. Erkenntnisse aus der Bewertung der Hausarbeit können dann produktiv in die Erstellung der Bachelor-Arbeit einfließen. Selbstverständlich sind – nach individueller Absprache – auch andere Themen möglich.
- Ihren Themenvorschlag besprechen Sie mit Ihrer Prüferin / Ihrem Prüfer , die / der Ihnen ggf. noch zu konkreten Vorarbeiten und Spezifizierungen rät. Vor der Themenabsprache sollten Sie nicht nur einen Gegenstand oder ein Thema wählen, sondern sich auch klar darüber werden, was genau Sie an diesem Thema interessiert. Die Fragestellung wird Sie durch den gesamten Arbeitsprozess leiten und Ihnen Anhaltspunkte liefern, welche Schritte notwendig sind.
- Bedenken Sie auch, welches Material Sie benötigen und inwiefern Ihnen dieses zugänglich ist – dies gilt ebenso für die Fachliteratur. Kümmern Sie sich frühzeitig um gegebenenfalls nötige Fernleihen.
Anmeldung
- Voraussetzung zur Anmeldung einer Bachelorarbeit im BA Theater- und Medienwissenschaft ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Grundlagen- und Aufbaumodule.
- Das Thema gilt als erteilt, wenn die von Ihnen vorab mit den persönlichen Daten ausgefüllten Formulare „Mitteilung über die Vergabe eines Themas für die Bachelorarbeit“ und „Angaben zur Ausstellung des Zeugnisses“ (zu finden auf den Download-Seiten des Prüfungsamts sowie in Ihrem persönlichen Campo-Account unterhalb des Notenspiegels) von Ihrer Prüferin / Ihrem Prüfer unterzeichnet und an das Prüfungsamt weitergeleitet werden. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Bearbeitungsfrist von drei Monaten.
Verfassen der Arbeit / Oberseminar Forschungsfragen
- Während der Bearbeitung steht Ihnen Ihre Betreuerin / Ihr Betreuer für Fragen zur Organisation und Durchführung der Arbeit zur Verfügung.
- Im 6. Fachsemester wird das Oberseminar Forschungsfragen angeboten, das der Begleitung und Diskussion der Abschlussarbeit dient. Dieses belegen sie nach Möglichkeit bei Ihrer Prüferin / Ihrem Prüfer bzw. bei der Dozentin / dem Dozenten Ihres Hauptseminars aus dem 5. Semester. Bitte beachten: Für Studienanfänger/innen ab dem WiSe 2019/20 ist das Oberseminar Forschungsfragen ein verpflichtender Bestandteil der Examenskolloquiums; für die Jahrgänge 2016/17, 2017/18 und 2018/19 ist der Besuch fakultativ.
- Wenn Sie während der Semesterferien schreiben, sollten Sie berücksichtigen, dass die Sprechstundentermine nicht jede Woche stattfinden. Versuchen Sie daher Ihre Vorarbeiten schon parallel zur Vorlesungszeit voranzutreiben. Fragen per Email sind natürlich immer möglich.
- Inklusive Inhaltsverzeichnis, aber ohne Literaturverzeichnis sollte sich der Umfang der Arbeit zwischen 30 und 40 Seiten bewegen (in 1,5zeiliger Formatierung, Times New Roman 12pt, bei 2,5 cm Korrekturrand).
Abgabe
- Die Arbeit ist in zwei schriftlichen Exemplaren sowie auf einem geeigneten Datenträger in elektronischer, maschinenlesbarer Form (CD-Rom, USB-Stick) einzureichen.
- Die Arbeit muss mit einer Erklärung versehen sein, dass die bzw. der Studierende sie selbst verfasst hat und keine anderen als die darin angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
- Die Abgabe der Arbeit mit den beiden schriftlichen Exemplaren und dem Datenträger erfolgt entweder auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten der FAU am Schlossgebäude (rechts neben dem Haupteingang: Schlossplatz 4, 91054 Erlangen). In beiden Fällen wird die Sendung nicht an die Prüferin / den Prüfer bzw. das ITM adressiert, sondern an das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät, Halbmondstraße 6, 91054 Erlangen. Im Falle des Postwegs wird die rechtzeitige Abgabe über das Datum des Poststempels (bei „normalem“ Postversand) bzw. das Datum des Einlieferungsbelegs (bei Einschreiben) nachgewiesen. Der Einwurf in den Hausbriefkasten muss spätestens am letztmöglichen Abgabetag vor 12:00 Uhr erfolgen.
- Das Prüfungsamt leitet der Betreuerin bzw. dem Betreuer die Arbeit zu und teilt ihr bzw. ihm das Datum der Abgabe mit.
- Wenn der Abgabetag in ein Wochenende oder auf einen Feiertag fällt, gilt der nächste Werktag als Abgabedatum. Bitte beachten: Diese Regelung berührt nicht den Status der Immatrikulation – sollte also der 31.3. oder der 30.9. Ihr letzter offizieller Tag an der FAU sein und auf ein Wochenende fallen, müssen Sie Ihre Arbeit am letzten Arbeitstag vor diesem Datum abgeben.
- Die Bearbeitungszeit ruht während einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen Erkrankung. Atteste sind zwar direkt beim Prüfungsamt einzureichen; informieren Sie aber dennoch auch Ihre Prüferin / Ihren Prüfer, damit diese/r sich auf die verlängerte Abgabefrist einrichtet.
Dr. Hans-Friedrich Bormann
Erlangen, im April 2024