Schlüsselqualifikationen: Lehrveranstaltungen und Praktika
Der Bereich der Schlüsselqualifikationen bietet Studierenden die Möglichkeit, zusätzlich zum Fachstudium weitere Kompetenzen zu erwerben und sich mit fachübergreifenden Inhalten auseinanderzusetzen. Diese Kompetenzen können beispielsweise dazu dienen, erfolgreich zu studieren, sie können zur persönlichen Profilschärfung für den späteren Berufseinstieg genutzt werden oder über die Erweiterung des fachlichen Horizonts Allgemeinbildung und Reflexionsvermögen stärken.
Schlüsselqualifikationen können in ausgewiesenen Lehrveranstaltungen (inkl. Sprachkurse) sowie durch Praktika und Hospitanzen erbracht werden. Außerdem werden ein Auslandsaufenthalt sowie die Übernahme von Tutorien honoriert. Grundsätzlich ist auch die Anrechnung von Leistungen aus anderen als den aktuell gewählten Studienfächern möglich (etwa im Falle eines Fachwechsels).
Wie viele Punkte im Bereich Schlüsselqualifikationen zu belegen sind, regelt die jeweilige Fachstudien- und Prüfungsordnung des Erstfachs. Wenn Sie Theater- und Medienwissenschaft als Erstfach studieren, müssen Sie 30 ECTS-Punkte als Schlüsselqualifikationen einbringen.
Bitte beachten: Es müssen davon mindestens 10 ECTS-Punkte durch reguläre Lehrveranstaltungen (bzw. einen Auslandaufenthalt oder Tutorien) erbracht werden. Umgekehrt gilt: Praktika und Hospitanzen können nur bis zu einem maximalen Umfang von 20 ECTS-Punkten angerechnet werden.
Lehrveranstaltungen
Das Angebot der Schlüsselqualifikationen finden Sie auf campo im Vorlesungsverzeichnis unter der Überschrift »Allgemeiner Wahlbereich inklusive Schlüsselqualifikationen und Sprachkurse«. Die Anrechnung erfolgt durch die Anmeldung zur Prüfung und die Verbuchung der geforderten Leistung.
Wenn auf campo für Ihre Leistung keine Prüfung hinterlegt ist oder Sie sich Seminare aus einem abgelegten Studiengang anerkennen lassen wollen, müssen Sie hierfür einen Antrag auf Anrechnung stellen und beim Prüfungsbeauftragten des ITM, Dr. Hans-Friedrich Bormann einreichen. Das Antragsformular zur Anerkennung von Leistungen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts.
Praktika und Hospitanzen
Die Anrechnung von externen Leistungen erfolgt über eine Lehrperson des Erstfachs. In Theater- und Medienwissenschaft ist dies Dr. Dorothea Pachale. Da Frau Pachale ab dem 18. Februar 2024 in Mutterschutz bzw. Elternzeit ist, übernimmt Tessa Theisen, M.A. diese Aufgabe vertretungsweise.
Bitte beachten: Praktika, die Sie im Rahmen des Studiums der Theater- und Medienwissenschaft erbringen, sind keine Pflichtpraktika. Falls Sie an einer solchen Stelle interessiert sind, kann es hilfreich sein, beim Anbieter einen schriftlichen Nachweis über den verpflichtenden Charakter von Schlüsselqualifikationen bzw. die Anrechnungsoptionen vorzulegen. Bei Bedarf kann Ihnen Dr. Pachale ein solches Schreiben ausstellen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass nur Tätigkeiten, die max. ein Jahr vor Studienbeginn lagen, anerkannt werden können (Ausnahmen können Ausbildungen, FSJ o.ä. darstellen).
Um sich Praktika und Hospitanzen anerkennen zu lassen, müssen Sie nach Abschluss Ihrer Tätigkeit folgende Unterlangen vorlegen:
- ein kurzes Anschreiben, das alle relevanten Daten enthält (v.a. E-Mail-Adresse und Matrikelnummer),
- eine Kopie des Praktikumszeugnis (mit Angaben zum Tätigkeitsbereich und zeitlichen Umfang des Praktikums),
- einen von Ihnen verfassten Praktikumsbericht.
Die Unterlagen reichen Sie bei Frau Theisen entweder auf dem Postweg oder durch Abgabe im Sekretariat des ITM ein:
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Institut für Theater- und Medienwissenschaft
Tessa Theisen
Bismarckstraße 1
91054 Erlangen
Auslandsaufenthalt und Tutorien
Für einen Auslandsstudienaufenthalt können Sie pauschal 5 ECTS-Punkte beantragen. In Theater- und Medienwissenschaft wenden Sie sich dazu bitte an den Erasmus+-Koordinator des ITM, PD Dr. Florian Mundhenke. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts finden Sie hier.
Für die Anrechnung von Tutorien können Ihnen bis zu 5 ECTS-Punkte angerechnet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür mit einer geeigneten Bescheinigung an den Prüfungsbeauftragten des ITM, Dr. Hans-Friedrich Bormann.